Herz-, Kreislauf- und Lungenkranke sollen ihren
Arzt fragen, ob er Einwendungen gegen eine Ballonfahrt hat. Frisch
operierten Personen oder Schwangeren empfehlen wir, noch etwas zu
warten, um kein unnötiges Risiko einzugehen. Bitte sprechen Sie
mit uns vertrauensvoll über evtl. Behinderungen oder Einschränkungen
Ihrer Beweglichkeit (Knie/Hüfte, etc.), anderenfalls könnte
ein Ausschluß von der Fahrt erfolgen, der für beide Seiten
unangenehm wäre.
Die Beförderung aufgrund unseres Fahrscheines
unterliegt dem "Warschauer Abkommen". Nach diesen internationalen
Bestimmungen für die Luftfahrt ist die Haftung des Luftfrachtführers
für Personen- und Sachschäden der Passagiere in der Regel
beschränkt. Für entgeltliche innerdeutsche Ballonfahrten
gilt in Ergänzung dazu deutsches Recht. Die von uns eingesetzten
Ballone sind mit einer kombinierten Deckungssumme von mind. 10 Mio
DM für Personen- und Sachschäden versichert. Zusätzlich
besteht für jeden Passagier die gesetzliche Unfallversicherung
mit einer Deckungssumme von 35.000 DM für den Fall des Todes
oder der dauernden Erwerbsunfähigkeit. Die Haftung richtet
sich nach dem Luftverkehrsgesetz. Die Mindestfahrtdauer beträgt
60 Minuten oder eine Distanz von 20 km. Bei Fehlanfahrten der Passagiere
besteht kein Entschädigungsanspruch gegenüber dem Unternehmer
oder dessen Beauftragten. Der Ballonführer entscheidet allein
über Startplatz, Fahrthöhe, Fahrtdauer und Landeort.