Beförderungsbedingungen
Die Ballonfahrt soll für jeden Passagier ein positives Erlebnis werden. Sie tragen mit Ihrer guten Laune, Ihrem sportlichen Einsatz und Ihrer Disziplin viel dazu bei.
Bei den Startvorbereitungen, dem Start selbst, während der Ballonfahrt und insbesondere bei der Landung wird Ihnen der Ballonführer Einweisungen für Ihr persönliches Verhalten geben. Im beiderseitigen Interesse sind allen Anweisungen des Ballonführers unbedingt Folge zu leisten. Gerne bindet Sie der Ballonführer aktiv beim Auf- und Abrüsten des Ballons ein. Kleiden Sie sich bitte sportlich und der Jahreszeit angepaßt. Bestens bewährt hat sich Oberbekleidung aus Baumwolle. Unbedingt erforderlich sind feste Schuhe mit flacher Sohle, am besten Wanderschuhe. Auf keinen Fall darf vor oder während der Fahrt Alkohol zu sich genommen werden. Während der Fahrt dürfen Sie sich nicht auf den Korbrand setzen oder an Leinen, Seilen oder Schläuchen festhalten. Bei der Landung gehen Sie bitte leicht in die Hocke und halten sich an den dafür vorgesehenen Schlaufen fest. Denken Sie daran, daß der Ballon maßgeblich von der Natur gesteuert wird. Es kann daher bei der Landung schon mal zu einem härteren Aufsetzen kommen. Verlassen Sie nach der Landung nur auf ausdrückliche Anweisung des Ballonführers den Korb. Bei unsachgemäßer Kleidung oder undiszipliniertem Verhalten kann Sie der verantwortliche Ballonführer von der Fahrt ausschließen.
Ihre Sicherheit hat oberste Priorität!
Herz-, Kreislauf- und Lungenkranke sollen ihren Arzt fragen, ob er Einwendungen gegen eine Ballonfahrt hat. Frisch operierten Personen oder Schwangeren empfehlen wir, noch etwas zu warten, um kein unnötiges Risiko einzugehen. Bitte sprechen Sie mit uns vertrauensvoll über evtl. Behinderungen oder Einschränkungen Ihrer Beweglichkeit (Knie/Hüfte, etc.), anderenfalls könnte ein Ausschluß von der Fahrt erfolgen, der für beide Seiten unangenehm wäre.

Die Beförderung aufgrund unseres Fahrscheines unterliegt dem "Warschauer Abkommen". Nach diesen internationalen Bestimmungen für die Luftfahrt ist die Haftung des Luftfrachtführers für Personen- und Sachschäden der Passagiere in der Regel beschränkt. Für entgeltliche innerdeutsche Ballonfahrten gilt in Ergänzung dazu deutsches Recht. Die von uns eingesetzten Ballone sind mit einer kombinierten Deckungssumme von mind. 10 Mio DM für Personen- und Sachschäden versichert. Zusätzlich besteht für jeden Passagier die gesetzliche Unfallversicherung mit einer Deckungssumme von 35.000 DM für den Fall des Todes oder der dauernden Erwerbsunfähigkeit. Die Haftung richtet sich nach dem Luftverkehrsgesetz. Die Mindestfahrtdauer beträgt 60 Minuten oder eine Distanz von 20 km. Bei Fehlanfahrten der Passagiere besteht kein Entschädigungsanspruch gegenüber dem Unternehmer oder dessen Beauftragten. Der Ballonführer entscheidet allein über Startplatz, Fahrthöhe, Fahrtdauer und Landeort.

Bitte seien Sie pünktlich am vereinbarten Startplatz. Nichtantritt einer fest geplanten Ballonfahrt ohne vorherige Absprache bewirkt den Verfall des Gutscheines. Der Gutschein kann innerhalb von zwölf Monaten eingelöst werden. Er kann mit Zustimmung unseres Unternehmens auch auf eine andere Person übertragen werden. Stornierungen sind nur innerhalb von vier Wochen nach Ausstellungsdatum möglich. Für die Stornierung ist eine Kostenpauschale für Melde-, Telefon- und Verwaltungsgebühren von DM 50,00 pro Gutschein fällig. Unser Service beinhaltet über die Ballonfahrt hinaus die traditionelle Taufe mit der
Verleihung des persönlichen Adelstitels sowie die Rückfahrt zum Startplatz des Ballons. Richten Sie sich daher darauf ein, daß Sie mit uns ca. 4-5 Stunden unterwegs sind. Gehen Sie ganz locker an die Sache heran und freuen sich auf eine wunderbare, unvergeßliche Ballonfahrt mit uns!

Glück ab und gut Land wünscht Ihnen das Team der Skyline GmbH.

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